NUTZUNG DER TENNISANLAGE
Spielberechtigt sind alle Mitglieder der Tennisabteilung der TuS Wettbergen, sofern sie ihren Beitrags- und Umlagenverpflichtungen (einschl. evtl. fälliger Mahngebühren) nachgekommen sind. Die Tennisanlage und ihre Einrichtungen sind vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Erkannte Schäden sind der Abteilungsleitung unverzüglich zu melden. Die Tennisplätze sind nur mit Tennisschuhen und in Tenniskleidung zu benutzen. Das Tennishaus darf nicht mit Tennisschuhen betreten werden.
PLATZBELEGUNG
Die Spieldauer beträgt für ein Einzelspiel: 45 Minuten, für ein Doppelspiel: 60 Minuten. Jeder Spieler hat sein Namensschild vor Spielbeginn an die Zeittafel zu hängen. Ein Platz darf mit Namensschild nur belegt werden, wenn der Betreffende sich selbst auf der Sportanlage befindet. Wer bis 5 Minuten nach Beginn der belegten Spielzeit den Platz nicht betreten hat, verliert den Anspruch auf die vorgemerkte Zeit. Es ist untersagt, vor Beendigung der ersten Spielzeit (einschl. beendeter Platzpflege) ein weiteres Spiel einzuhängen. Wenn nur ein Schild hängt, kann sich jeder dazuhängen. “DOPPEL” können nur gehängt werden, wenn alle 4 Spieler auf dem Sportgelände sind und keiner davon auf einem anderen Platz spielt. Abgelöst werden darf nur, wenn alle Plätze belegt sind. Abzulösen sind stets die am längsten Spielenden. Spieler, die an einem Tag bereits einmal bzw. mehrmals gespielt haben, werden gebeten, bei starkem Andrang Neuankömmlingen ohne Aufforderung Platz zu machen oder – soweit möglich – zum Doppel-Spiel einzuladen. Das “GEBOT DER FAIRNESS” gilt für alle Mitglieder. Forderungsspiele und Spiele der TuS-Open-Liga sind durch besondere Magnet-Schilder, die durch die Abteilungsleitung bereitgestellt werden, zu kennzeichnen. Hierdurch wird die Zeitbeschränkung aufgehoben.
TURNIERE
Bei Wettbewerben und Turnieren ist die Abteilung berechtigt, die dafür erforderlichen Plätze für den allgemeinen Spielbetrieb zu sperren. Freundschaftsspiele müssen vom Sportwart der Tennisabteilung genehmigt werden. Die Platzbelegung wird durch Aushang bekanntgegeben. Turnierspieler werden gebeten, nach dem Wettkampf, nach dem Spiel der TuS-Open-Liga und nach einem Forderungsspiel bei starkem Spielbetrieb nicht mehr zu spielen.
TRAINING
Bezahltes Training darf nur von lizensierten Tennis-Übungsleitern, nur für Mitglieder der TuS-Tennisabteilung und nur mit Genehmigung der Abteilungsleitung erfolgen. Trainingszeiten und Platzbelegungen für Einzel-, Mannschafts- und Gruppentraining werden durch Aushang bekanntgegeben. Es ist untersagt, vor Beendigung des Trainings (einschl. beendeter Platzpflege) sein Namensschild an der Zeittafel für weiteres Spielen zu hängen. Spieler des Mannschaftstrainings werden gebeten bei starkem Spielbetrieb vor und nach dem Training nicht zu spielen.
PLATZPFLEGE
Jeder Spieler ist für die Pflege der Tennisplätze verantwortlich. 5 Minuten vor dem Ende der Belegungszeit ist der Platz mit dem Schleppnetz schneckenförmig abzuziehen. Die Linien sind mit dem Linienbesen zu fegen. Der Platz ist vor dem nächsten Spiel gründlich zu sprengen (dunkelrote Farbe). Pflegebedürftige Plätze können von der Abteilungsleitung und vom Platzwart gesperrt werden. Den Weisungen der Abteilungsleitung und des Platzwartes ist Folge zu leisten
ARBEITSLEISTUNG
Alle Mitglieder der Tennisabteilung haben die Pflicht, ab dem Jahr in dem sie 16 Jahre alt werden bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres, entweder einer Arbeitsleistung von 4 Stunden in der Tennisabteilung nachzukommen oder diese gegen eine einmalige Jahresgebühr in Höhe von Euro 60,- abzulösen. Sofern kein Arbeitseinsatz geleistet wurde, wird dieser Betrag im April des Folgejahres eingezogen. Wer im laufenden Kalenderjahr kein Tennis gespielt hat oder spielen konnte, muss bis zum 15.01. des Folgejahres einen schriftlichen, begründeten Antrag auf Befreiung beim Kassenwart stellen. Neumitglieder, die nach dem 01.09. und bis zum 31.12. in die Tennisabteilung eingetreten sind, sind in dem Jahr des Eintritts von der Arbeitsleistung befreit.
Tennismitglieder müssen ihre Arbeitsleistung in der Tennisabteilung leisten. Damit wird auch die Arbeitsleistung für den Gesamtverein erfüllt. Tennismitglieder, die eine Arbeitsleistung für den Gesamtverein geleistet haben, sind damit nicht von der Arbeitsleistung in der Tennisabteilung befreit und müssen diese entweder zusätzlich ableisten oder durch Zahlung der einmaligen Jahresgebühr in Höhe von EUR 60,- begleichen.
GASTSPIELER
Mitglieder der TuS-Tennisabteilung dürfen mit Gästen spielen, wenn mindestens 3 Plätze für den allgemeinen Spielbetrieb zur Verfügung stehen. Die Gastgebühr beträgt pro Stunde EUR 8,-. Sie ist im Voraus an die TuS-Tennisabteilung zu entrichten. Gastspielmarken können über den Mitgliederwart, Kassenwart, dem Cheftrainer oder dem/den Abteilungsleiter/Abteilungsleitern bezogen werden. Die Gastspielmarke ist vor Spielbeginn vollständig ausgefüllt an der Zeittafel mit Hilfe der Tennismarke des gastgebenden Mitglieds anzubringen. Ein Gast kann maximal 3 Mal pro Saison auf unserer Anlage spielen. Bei häufigerem Mitspielen wird ein Jahresbeitrag fällig. Verantwortlich für den Erwerb der Gastspielmarke und dem ordnungsgemäßen Aushang an der Zeittafel ist das gastgebende Mitglied.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Abteilungsleitung kann gegen Mitglieder, die gegen die Platz- und Spielordnung vorsätzlich verstoßen, eine befristete Spielsperre oder den Ausschluss aus der Tennisabteilung aussprechen.
(Platz- und Spielordnung in der Fassung nach der Mitgliederversammlung 2016)